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„Die Quote“ heute programmatisch, wie
es FIFTITU % formuliert, als „eine Provokation“ zu bezeichnen,
finde ich sehr treffend, sind doch nicht nur zugespitzte, übertriebene
Aussagen und Handlungen gemeint, sondern auch Veränderungen von Normen
intendiert. Verschiebungen und Umarbeitungen von vermeintlich unumstößlichen
Regelstrukturen sind (mitunter) theoretisch zu erörtern, vor allem
aber praktisch und realpolitisch umzusetzen. „Die Quote“ wird
von daher auch künftig als strategisches Instrument gegen die notorische
Unterrepräsentation von Frauen eine wichtige Rolle spielen (müssen).
Erfolgsmeldungen infolge von Frauenförder- und Gleichstellungsmaßnahmen
sollten nicht über diverse Backlash-Bestrebungen hinwegtäuschen.
Auch den Verschleiß an Arbeitskraft gilt es zu reduzieren, denn
„die Energie“, die in den Diskussionen um Quotenregelungen
verschlungen wurde, steht, wie Ute Sacksofsky 2005 zurecht betont, „in
keinem Verhältnis zu ihrer praktischen Wirksamkeit“1.
Außerdem ist die geforderte ’gleiche Qualifikation’
von Frauen nicht länger in eine de facto meist höhere Qualifikation
umzumünzen. Barbara Paul ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1 Ute Sacksofsky,
Die blinde Justitia: Gender in der Rechtswissenschaft, in: Hadumod Bußmann
und Renate Hof (Hg.), Genus. Geschlechterforschung / Gender Studies in
den Kultur- und Sozialwissenschaften. Ein Handbuch, Stuttgart: Kröner
2005, S. 403-443, hier S. 428. |